Re: Erhöhung/Vergrößerung Terasse bei Reihenhaus


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Abgeschickt von KD am 31 August, 2004 um 19:31:37

Antwort auf: Erhöhung/Vergrößerung Terasse bei Reihenhaus von peter am 31 August, 2004 um 15:48:05:

: unser nachbar hat im direkten anschluss an unser grundstück eine um 30 cm erhöhte terasse gebaut,
: die jetzt ca. 80 m2 groß ist, abflußvorrichtungen sind nicht installiert. wir befürchten nässestau
: auf unserem grundstück (Reihenhaus in nrw).
: wer kann angaben zur rechtmäßigkeit dieses
: bauvorhabens machen?


Nach § 65 Nr. 49 BauO NRW ist das Vorhaben genehmigungsfrei. Bei 30 cm Höhe ist sie auch nicht abstandflächenrelevant , muss also keinen Grenzabstand einhalten. Nach § 29 Nachbarschaftsgesetz muss die Ableitung aber so erfolgen, das der Nachbar nicht belästigt wird bzw. das Wasser darf nicht über das Nachbargrundstück laufen.

Gruß


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