Re: Gesetz zu erneuerbare Energien


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von A.Feldgen am 08 Oktober, 2008 um 15:04:04

Antwort auf: Re: Gesetz zu erneuerbare Energien von Bauassessor am 08 Oktober, 2008 um 14:30:51:

@Bauassesor,
das steht so in den Notarunterlagen und ist eine Verordnung des Bauaufsichtsamtes.
(laut B-Plan) Demnach kann nicht eine einzelne Doppelhaushälfte hochgezogen werden.
Grüße A.Feldgen




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]