Re: Gesetz zu erneuerbare Energien


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Abgeschickt von Reinartz Markus am 08 Oktober, 2008 um 18:18:39

Antwort auf: Re: Gesetz zu erneuerbare Energien von Dirk Baumeister am 08 Oktober, 2008 um 10:22:18:

: : Werter Forumsteilnehmer,

: : darf ich die Frage an Sie richten, was denn das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) mit Ihrem Hausbau zu tun hat?

: : Ihre Angaben dahin gehend sind sehr dürftig und somit ergänzungsbedürftig.

: : Das EEG regelt im wesentlichen den vorangigen Abschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien ....... (siehe § 2 dieses vorgenannten Gesetzes).

: : Lassen Sie eine solche Anlage bauen und wenn ja, welche?

: : Das Gesetz gilt für Jedermann der solche Anlagen baut und von der Veräußerung von diesem erzeugten Strom profitieren möchte.

: : Es sollte natürlich auch möglich sein, eine solche Anlage zu bauen und nicht -was natürlich wirtschaftlich nicht sinnvoll ist- davon profitieren zu wollen. In diesem Fall gilt dieses Gesetz wahrscheinlich ggf. nicht.

: : Link: http://www.eeg-aktuell.de/fileadmin/user_upload/Downloads_Politik/bmu_eeg2009_konsolidiert.pdf

: :
: : Mit freundlichen Grüßen

: : Markus Reinartz
: : Freier Sachverständiger für Bauwesen

: : Hauptstraße 51
: : 53894 Mechernich

: : Handy: 0170 2940 223

: : PS. Meine Beiträge im Forum stellen lediglich meine eigene Meinung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung/Gewährleistung übernommen werden.

:
: Hallo Herr Reinartz,

: mit Datum vom 18.08.2008 erfolgte der Beschluss des Gesetzes zur Förderung erneuerbarer Energieen im Wärmebereich (EEWärmeG). Siehe z. B.:

: http://baumeister.neuss-net.de/content/view/21/9/

: und Informationen des Ministeriums unter:

: http://bundesumweltministerium.info/erneuerbare_energien/gesetze/waermegesetz/das_gesetz/doc/40512.php

: Unter §19 EEWärmeG ist eindeutig geregelt, dass das Gesetz nur für Bauvorhaben gilt, für die der Bauantrag nach dem 01.01.2009 gestellt oder die Bauanzeige nach diesem Datum erstattet wurde.

Hallo Herr Baumeister,

wir reden aber nun mittlerweile über unterschiedliche Gesetze.

Das EEG

und das

EEWärmeG

Das EEWärmeG ist natürlich zu beachten.

Die Meinungen, wann und wie und unter welchen Voraussetzungen dieses Gesetz zu beachten ist, ist meiner Meinung aus dem Gesetz heraus zwar so zu verstehen wie Sie es auch ausgelegt haben, dennoch wird in den Fachgremien noch heftigst darüber diskutiert.

Teilweise kann man nachlesen das das haus bis zum 31.12.2008 stehen und bezugsfertig sein muss um sich nicht an das EEWärmeG halten zu müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Reinartz
Freier Sachverständiger für Bauwesen

Hauptstraße 51
53894 Mechernich

E.-Mail: ReinartzMarkus@t-online.de


PS. Meine Beiträge im Forum stellen lediglich meine eigene Meinung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung/Gewährleistung übernommen werden.




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