Re: Gesetz zu erneuerbare Energien


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Abgeschickt von Markus Reinartz am 08 Oktober, 2008 um 18:27:09

Antwort auf: Re: Gesetz zu erneuerbare Energien von A.Feldgen am 08 Oktober, 2008 um 10:10:52:

: Guten Tag Hr.Reinartz,
: wie erwähnt handelt es sich bei der Heizung um eine 'normale' Gasheizung die im Leistungsumfang enthalten ist. Das Gesetz habe ich so verstanden,dass ein Bauherr ab 01.01.2009 erneuerbare Energien einsetzen oder entsprechend ein Niedrigenergiehaus planen muss.
: Mein Frage war:
: Wenn ich einen Vertrag unterschreibe, indem dieser Punkt keine Erwähnung findet (obwohl das Gesetz bereits beschlossen war) - und weiterhin auch bei der Finanzierung keine Berücksichtigung findet - ob dies nicht in der Pflicht des Bauträgers liegt darauf hinzuweisen.
: Sollte unser Baubeginn in dieses Gesetz fallen, was kann unternommen werden?
: Mit freundlichen Grüßen
: A.Feldgen


Hallo Herr Baumeister,
werter Fragesteller,

wir reden aber nun mittlerweile über unterschiedliche Gesetze.

Das EEG

und das

EEWärmeG

Das EEWärmeG ist natürlich zu beachten.

Die Meinungen, wann und wie und unter welchen Voraussetzungen dieses Gesetz zu beachten ist, ist meiner Meinung aus dem Gesetz heraus zwar so zu verstehen wie Sie es auch ausgelegt haben, dennoch wird in den Fachgremien noch heftigst darüber diskutiert.

Teilweise kann man nachlesen das das haus bis zum 31.12.2008 stehen und bezugsfertig sein muss um sich nicht an das EEWärmeG halten zu müssen.

Wenn der Fragesteller einen Vertrag (jetzt noch bzw. jetzt erst) unterschreibt obwohl er weis das dort ein Mangel vorliegt ist dies natürlich sehr bedenklich. Es ist aus meiner Sicht zu empfehlen diese Umstände vorher zu klären.

Ich verstehe dies so, dass der Vertrag jetzt erst unterschrieben werden soll und somit der eventuelle Rechtsstreit bereits vorprogrammiert ist. Aus Meiner Sicht ist eine solche Vorgehensweise nicht empfehlenswert.

Hinzu kommt, dass solche Hausverkäufe meist nach einem Expose oder einer Baubeschreibung erfolgen auf die im Notarvertrag bezug genommen wird und in diesen Beschreibungen des Hauses kann oftmals auch nur das verkauft werden was darin beschrieben steht und das alle sonstigen Arbeiten bauseits ausgeführt werden (müssen).

Mit freundlichen Grüßen

Markus Reinartz
Freier Sachverständiger für Bauwesen

Hauptstraße 51
53894 Mechernich

E.-Mail: ReinartzMarkus@t-online.de


PS. Meine Beiträge im Forum stellen lediglich meine eigene Meinung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung/Gewährleistung übernommen werden.



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