Bau nur einer Doppelhaushälfte verboten?


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Abgeschickt von vnvnative am 09 Oktober, 2008 um 01:39:36:

Antwort auf: Re: Gesetz zu erneuerbare Energien von Dirk Baumeister am 08 Oktober, 2008 um 16:08:03:

: ... na, ob das mal zulässig ist ... ???

Darüber würde ich mich mit der Bauaufsichtsbehörde allein auch lieber herumstreiten als über das EEWärmeG.
ABER wenn es sogar in ihren zivilrechtlichen "Notarunterlagen" steht, dann kaufen Sie vermutlich von der Stadt und haben sich entsprechend
*zivilrechtlich* verpflichtet? Denn frei im luftleeren Raum darf natürlich auch das Bauaufsichtsamt nicht fordern - aber dass eine Stadt als Eigetümerin schwarz verklebte Brandwände in ihrem Neubaugebiet nicht gern sieht, ist auch verständlich. Hätte da ein paar hübsch-häßliche Bilder.

Langer Rede kurzer Sinn: Einen Bauantrag sollten Sie und Ihr Bauträger nach Möglichkeit noch vor der Frist einreichen, um diesem Streit gemeinsam aus dem Weg zu gehen. Daran müßte doch auch Ihr Bauträger ein Interesse haben.




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