Abgeschickt von vnvnative am 09 Oktober, 2008 um 01:42:11:
Antwort auf: Re: Bürgerentscheid von Bauassessor am 08 Oktober, 2008 um 14:34:27:
: Welches Bundesland?Ist in NRW in § 26 GO NW (Gemeindeordnung) geregelt. Die geht vom Bürger aus - die notwendige Zahl ist in NRW in Abs. 4 festgelegt.
Und neuerdings ist auch in NRW zusätzlich der sog. Ratsbürgerentscheid zulässig, den andere Bundesländer schon länger kennen und der vom Rat - also von der Gemeinde - ausgeht.