Re: Änderung vom Wohngebiet in ein Mischgebiet


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Abgeschickt von Bauassessor am 09 Oktober, 2008 um 22:14:24:

Antwort auf: Änderung vom Wohngebiet in ein Mischgebiet von frank1774 am 08 Oktober, 2008 um 14:37:20:

Hallo,

sie haben nur dann einen Anspruch, wenn sich Möglichkeiten der zulässigen Nutzungen verändert haben. Das ist jetzt erstmal bei einem Mischgebiet nicht zwingend der Fall. Erst dann, wenn Ihnen das Bauamt die Wohnnutzung untersagen würde, weil dadurch eine klassische Mischnutzung im Baugebiet nicht mehr möglich wäre (Stichwort "faktisches Wohngebiet").

Das klingt jetzt aber nicht so, als wenn das bei Ihnen der Fall ist. Ihre Baugenehmigung scheinen Sie ja zu haben.

: Hallo,

: ich habe heute aus zufall gesehen, dass uns Neubaugebiet in Teilen vom Wohngebiet zum Mischgebiet geändert wurde. Genau unser Grundstück fällt inden Bereich des Mischgebietes.
: Als wir es gekauft haben, haben wir einen Bauplatz in einem Wohngebiet gekauft. Hier war auch der Preis deutlich höher als im Teil des Mischgebietes.

: Ich sehe diese Änderung der Stadt nun als Wertminderung unseres Grundstückes.

: Ist das so einfach durch die Stadt änderbar? Oder habe ich Ansprüche auf einen Ausgleich des Wettverlustes unseres Grundstückes?

: Grüsse frank1774





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