Re: Bestandsschutz


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Abgeschickt von Bauassessor am 09 Oktober, 2008 um 22:21:16:

Antwort auf: Re: Bestandsschutz von Dirk Baumeister am 08 Oktober, 2008 um 23:22:26:

Es gibt zu dem Thema ein Rechtsurteil des BVerwG. Nach meiner Erinnerung muss die Gemeinde innerhalb von 2 Jahren davon ausgehen, dass die Nutzung wieder aufgenommen wird. Nach 3 Jahren muss der Eigentümer darlegen, dass eine Wiederaufnahme noch zu rechtfertigen ist, nach 4 Jahren ist der Bestandsschutz erlöscht.

Bin mir leider da nicht absolut sicher - vor allem auch, weil ich kürzlich auf einer Fortbildung von einem BVerwG-Richter gehört habe, das man ein solches Urteil heute nicht mehr fällen würde... Das Bauamt müsste da Bescheid wissen.


: : Hallo,

: : kann mir jemand Auskunft geben wie lange der Bestandsschutz bei einen leerstehenden Gewerbeeinheit greift?

: : MfG

: : Michael Schneider


: eindeutig ... kommt drauf an ...
: die Richter sagen, dass man noch davon ausgehen können muss, dass das Gewerbe wieder aufgenommen wird. Eine absolute Zeitspanne wird man nicht finden. Im speziellen Fall einfach mal beim zuständigen Bauamt nachfragen, ob man bei einer Wiederaufnahme des Betriebes eine Nutzungsänderung beantragen müsste bzw. ob der geplante Betrieb von der bestehenden Genehmigung noch gedeckt ist.





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