Brandenburgisch Lesen


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Abgeschickt von K.D. am 10 Oktober, 2008 um 07:37:51

Antwort auf: Re: Bauverordung Brandenburg von BamTimKreisamT am 09 Oktober, 2008 um 01:45:39:

: : leider liegt mir das Beamtendeutsch nicht so...

: Na, da sind wir aber mal gespannt, ob sich die solchermaßen angepöbelten brandenburgischen Dolmetscher noch äußern.

Antwort:
"§ 6 (10) BBG BauO
Garagen und Nebengebäude ohne Aufenthaltsräume und mit nicht mehr als 3 m Gebäudehöhe dürfen ohne Abstandsflächen AUCH unmittelbar an der Grundstücksgrenze errichtet werden (Grenzbebauung). Die entlang der Grundstücksgrenzen errichteten Außenwände dürfen insgesamt eine Länge von 15 m und entlang einer Grund-stücksgrenze eine Länge von 9 m nicht überschreiten. Die Einbeziehung der Grenzbebauung unter das Dach eines Hauptgebäudes ist nicht zulässig. Feuerstätten sind in der Grenzbebauung unzulässig."

Das Geheimnis ist das Wörtchen "AUCH". Das heißt man kann grenznah also von 0 bis 3 m im beliebigen Grenzabstand bauen. Hierbei ist zu beachten, das man immer solchen einen Abstand einhalten sollte, das man Instandhaltungsarbeiten am Gebäude und auch Reinigungsarbeiten am "Randgrundstück" problemlos ausführen kann.

An BamTimKreisamT: Tja...Wer brandenburgisch lesen kann, ist klar im Vorteil.



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