Abgeschickt von Jäger am 10 Oktober, 2008 um 09:42:12
Guten Tag,
wie grenzt sich der Begriff "nicht störender Handwerksbetrieb" gegen den "Handelsberieb" mit einem Handelsgewerbe ab. Was ist mit mit einem Handwerksbetrieb, der sowohl selbst Handwerksleistungen erbringt wie auch mit seinen Materialien andere Handwerker beliefert. Ist er im reinen Wohngebiet zulässig? Auf welche Kriterien wird abgestellt?