Re: Grenzbebauung nach §6 BauO NRW bei schrägen Grenzen


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Abgeschickt von KR am 11 Oktober, 2008 um 23:58:05:

Antwort auf: Re: Grenzbebauung nach §6 BauO NRW bei schrägen Grenzen von Dirk Baumeister am 11 Oktober, 2008 um 22:21:36:

???

Ganz ehrlich? Ich habe kein Wort verstanden...

Die Art der Vermaßung nicht, aber die Summe der beiden Garagen.

Vielleicht ist das Problem noch nicht herausgekommen. Es geht um die "rechte Garage": Wird die Länge auf der Grenze oder über den "Schattenwurf" der Garage gemssen (Das meinte ich mit lotrechte Linie auf die Grenzlinie...)



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