Genehmigung überdachter Freisitz im Außengebiet


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Abgeschickt von Peppi am 12 Oktober, 2008 um 01:16:35

Ich besitze eine Wochenendhütte, an welche der Mieter ohne mein Wissen einen größeren überdachten Freisitz oder überdachte Veranda gebaut hat. Muss für diesen eine Baugenehmigung eingeholt werden? Falls ja wer hätte das machen müssen - Eigentümer oder Mieter? Kann eine nachträgliche Baugenehmigung eingeholt werden? Die Wochenendhütte ist schon seit 1957 genehmigt und im Grundbuch eingetragen. mfg



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