Re: Genehmigung überdachter Freisitz im Außengebiet


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 12 Oktober, 2008 um 10:55:07

Antwort auf: Genehmigung überdachter Freisitz im Außengebiet von Peppi am 12 Oktober, 2008 um 01:16:35:

: Ich besitze eine Wochenendhütte, an welche der Mieter ohne mein Wissen einen größeren überdachten Freisitz oder überdachte Veranda gebaut hat. Muss für diesen eine Baugenehmigung eingeholt werden? Falls ja wer hätte das machen müssen - Eigentümer oder Mieter? Kann eine nachträgliche Baugenehmigung eingeholt werden? Die Wochenendhütte ist schon seit 1957 genehmigt und im Grundbuch eingetragen. mfg

Baugenehmigung erforderlich? ... ja!
Von wem? ... egal, gilt grundstücksbezogen!
Nachträglich möglich ... grundsätzlich ja, sofern genehmigungsfähig
Alter der Hütte ... völlig irrelevant



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