Einfriedungsabstand zur Strasse


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Abgeschickt von Holger Russ am 12 Oktober, 2008 um 15:21:10

Auf einem Grundstück ist eine Natursteinmauer in einer Höhe von knapp 2m und einem Abstand von ca 2m von der Strasse errichtet. An der Strasse selbst ist eine 1m hohe Betonsteinmauer und dazwischen eine ca. 80cm hohe zur Begrünung vorgesehene Erdaufschüttung.
Einfriedigungen entlang der Strasse sind nach Bebauungsplan genehmigungspflichtig und nur <1m zulässig.
Kann die Natursteinmauer, obwohl sie ca. 2m von der Strasse entfernt ist noch als Einfriedigung entlang einer öffentlichen Verkehrsfläche eingestuft werden?



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