Re: Grenzbebauung Schleswig-Holstein


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dirk Baumeister am 14 Oktober, 2008 um 17:13:43

Antwort auf: Grenzbebauung Schleswig-Holstein von Fred am 14 Oktober, 2008 um 10:14:40:

: Hallo,

: hier gibt es doch sicher eine Menge Leute, die schon Probleme/Ärger mit dem Nachbarn hatten, wenn die Grundstücksgrenze bebaut werden soll?!

: Mich interessiert in diesem Zusammenhang generell einmal, wie lange die Zustimmung zur Grenzbebauung, besonders bei Reihenmittelhäusern, verwährt werden kann? Gibt es da Erfahrungswerte?

: Es soll eine vorhandene Terrasse überbaut werden. Bislang bestand zwischen den Terrassen ein Sichtschutz. Damit eine entsprechende Wand errichtet werden kann, bedarf es hier der Zustimmung der betroffenen Nachbarn. so weit, so gut! Nur, wie lange kann ein Einzelner mit seiner Verweigerung / Hinhaltetaktik so ein Vorhaben verhindern? Wenn man alles Mögliche versucht hat, sich zu einigen, muss es doch auch irgendwann einmal möglich sein, ohne diese Zustimmung seine Vorstellungen zu verwirklichen.

: Bin mal gespannt, ob jemand mit ähnlicher Problematik eine Lösung gefunden hat. Freue mich auf eure Antworten.

: Viele Grüße
: Fred

Warum sollte vergehende Zeit geltendes Recht brechen?
Ich finde die Frage merkwürdig. Mit der Bebauung wird der Nachbar in seinen Rechten beeinträchtigt. Er soll einen Zustand akzeptieren, den er nach geltendem Recht nicht ankzeptieren muss und dieses Recht soll nach Ablauf einer bestimmten Zeit dann einfach verwirkt sein?

Die Terrassenüberdachung bzw. die zugehörige Wand ist jetzt konkret vielleicht eine Kleinigkeit. Diese Situation würde aber gleichermaßen auf die zu lange Garage, das zu hohe Spielhaus, das zu hohe oder zu große Nachbargebäude angewendet werden müssen und das macht in meinen Augen nicht viel Sinn.

Die Zustimmung wird ja nur deshalb benötigt, weil gerade eine Situation beabsichtigt ist, die eben nicht mehr durch geltendes Recht gedeckt ist. Es wäre eine Überlegung wert, ob es sich dann überhaupt um eine "Hinhalte-Taktik" handeln kann.



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]