Re: Baurecht


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Abgeschickt von Reinartz Markus am 14 Oktober, 2008 um 18:15:26

Antwort auf: Re: Baurecht von Diana am 10 Oktober, 2008 um 13:10:43:

: : : Hallo,

: : : ich habe vor einiger Zeit ein Haus vererbt bekommen,indem meine Oma Wohnrecht bis Lebensende hat.
: : : Nun wurde auf dem Nachbargrundstück ein Haus gebaut und das Carport des Nachbarn ist am Giebel unseres Hauses befestigt worden.Der daran verbundene Schuppen wurde ebenfalls von den Nachbarn mit verbaut.
: : : Wir wurden vorher in keinster Weise darüber informiert,was geschieht und mussten nun nach Bauende feststellen,das eine komplette Seite unseres Hauses mit dem Anbau des Nachbarn "verschraubt" wurde.Dem nicht genug wurden bei den Arbeiten einige Dachplatten vom Nachbarn bescheidigt.
: : : Ist dies rechtens oder hätte der Nachbar nicht eine Zustimmung gebraucht.
: : : Wir ziehen für später in Betracht,dieses Haus abreißen zu lassen,daher ist es nun ein Problem,da die Wand vom Nachbarn"genutzt"wird.
: : : Vielen Dank im Voraus
: : : Diana

: : Ihre Angaben reichen nicht aus um näheres beschreiben zu können. Um welche Art von Wand handelt es sich? Um eine Grenzwand oder Nachbarwand (wem gehört die Wand?).

: : Welches Bundesland?

: : Schauen Sie in das Nachbarrechtsgesetz Ihres Bundeslandes. Dort werden Sie bestimmt fündig.

: : Mit freundlichen Grüßen

: Hallo,

: es ist eine alte Lehmwand(Grenzwand),die damals von meinem Vater auf unserem Grundstück erbaut wurde.Früher stand das Nachbarhaus genau an unsere Wand dran.
: Das Haus steht in Mecklenburg Vorpommern.Ich habe schon überall geschaut,wegen Nachbarrecht,aber was konkretes nicht gefunden,was mir jetzt weiterhilft.

:
: mit freundlichen Grüßen
: Diana Hilse

:
: Markus Reinartz
: : Freier Sachverständiger für Bauwesen

: : Hauptstraße 51
: : 53894 Mechernich

: :
: : E.-Mail: ReinartzMarkus@t-online.de
: : Handy: 0170 2940 223


Sie haben meine Fragen nicht komplett beantwortet. So kann Ihnen niemand auch nur annähernd korrekte angaben machen.

Steht die Wand an oder (mittig) auf der Grenze. Das ist/macht einen Unterschied.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Reinartz
Freier Sachverständiger für Bauwesen

Hauptstraße 51
53894 Mechernich

E.-Mail: ReinartzMarkus@t-online.de
Handy: 0170 2940 223



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