Abgeschickt von Reinartz Markus am 14 Oktober, 2008 um 18:19:47
Antwort auf: Re: Verzogene Wohnugstüren von Jürgen am 13 Oktober, 2008 um 12:17:48:
: : : : Hallo,
: : : : wollte mal fragen wie weit sich Türen in einem Neubau ,ca.1 Jahr alt(Einfamilienhaus),verziehen dürfen.Giebt es da irgendwelche Bestimmungen.
: : : : Mit freundlichen Grüssen
: : : : Jürgen
: : : Stellen Sie doch bitte Ihre E.-Mail ein, damit man Ihnen etwas zusenden kann.
: : : Es wäre sehr müssig Ihnen hier die DIN Norm und deren Anwendung zu beschreiben.
: : :
: : : Mit freundlichen Grüßen
: : : Markus Reinartz
: : : Freier Sachverständiger für Bauwesen
: : : Hauptstraße 51
: : : 53894 Mechernich
: : :
: : : E.-Mail: ReinartzMarkus@t-online.de
: : : Handy: 0170 2940 223
: : :
: : : PS. Meine Beiträge im Forum stellen lediglich meine eigene Meinung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung/Gewährleistung übernommen werden.
: Meine e.-Mail ist bergerjuergen@gmx.de
: MfG Jürgen
Ich habe Ihnen etwas in Sachen Innentüren/Zimmertüren gemailt.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz
Freier Sachverständiger für Bauwesen
Hauptstraße 51
53894 Mechernich
E.-Mail: ReinartzMarkus@t-online.de
Handy: 0170 2940 223