Re: Verzogene Wohnugstüren


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Abgeschickt von Reinartz Markus am 14 Oktober, 2008 um 18:19:47

Antwort auf: Re: Verzogene Wohnugstüren von Jürgen am 13 Oktober, 2008 um 12:17:48:

: : : : Hallo,

: : : : wollte mal fragen wie weit sich Türen in einem Neubau ,ca.1 Jahr alt(Einfamilienhaus),verziehen dürfen.Giebt es da irgendwelche Bestimmungen.

: : : : Mit freundlichen Grüssen

: : : : Jürgen

: : : Stellen Sie doch bitte Ihre E.-Mail ein, damit man Ihnen etwas zusenden kann.

: : : Es wäre sehr müssig Ihnen hier die DIN Norm und deren Anwendung zu beschreiben.

: : :
: : : Mit freundlichen Grüßen

: : : Markus Reinartz
: : : Freier Sachverständiger für Bauwesen

: : : Hauptstraße 51
: : : 53894 Mechernich

: : :
: : : E.-Mail: ReinartzMarkus@t-online.de
: : : Handy: 0170 2940 223

: : :
: : : PS. Meine Beiträge im Forum stellen lediglich meine eigene Meinung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung/Gewährleistung übernommen werden.

: Meine e.-Mail ist bergerjuergen@gmx.de

: MfG Jürgen


Ich habe Ihnen etwas in Sachen Innentüren/Zimmertüren gemailt.


Mit freundlichen Grüßen


Markus Reinartz
Freier Sachverständiger für Bauwesen

Hauptstraße 51
53894 Mechernich


E.-Mail: ReinartzMarkus@t-online.de
Handy: 0170 2940 223




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