Baugenehmigung Terrassenüberdachung NRW


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Abgeschickt von Gia am 14 Oktober, 2008 um 19:53:08

Hallo,
wir würden gerne eine Terrassenüberdachung an unser Reihenhaus anbauen. Die Überdachung wäre 7x3m gross, aus Aluminium mit Doppelstegplatten.
Nun wurde uns gesagt, das wir das nur dürfen, wenn wir an den seiten des Daches Brandschutzwände errichten, diese müssen die Höhe der Überdachung haben. Dieses wäre so, weil es ein Reihenmittelhaus ist.
Könnte mir bitte jemand sagen, warum dies so ist? Wir wollen ja nur eine Überdachung, keinen Wintergarten.

Mfg
Gia



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