Re: Carport/Garage größe gebaut


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 14 Oktober, 2008 um 23:11:08

Antwort auf: Re: Carport/Garage größe gebaut von ??? am 14 Oktober, 2008 um 13:29:43:

: Von 9 auf 10 m ist in vielen Bundesländern wegen des Wegfalls der abstandflächenrechtlichen Privilegierung ein Problem - da ist 9m die Maximallänge zu einer Grenze hin.
: Wenn es aber nur um die katastermäßige Einmessung geht (und nicht um sachverhaltsermittlung im Rahmen eines ordnungsbehördlichen Verfahrens der Bauaufsichtsbehörde), wird darüber nicht zwangsläufig auch die Bauaufsichtsbehörde informiert.
: Wer schwarz baut, muss tapfer sein. Mehr dazu habe ich hier gefunden:

... auch wenn es sich "nur" um eine katastermäßige Einmessung handelt wäre die gesamte Garage auf jeden Fall formell illegal(denn sie ist weder in der genehmigten Größe noch an der genehmigten Stelle gebaut) und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch materiell (was anhand von Plänen zu prüfen wäre). Aber sicher wäre so eine Veränderung gegenüber den genehmigten Planunterlagen ja vermutlich völlig unabsichtlich und aus Versehen geschehen. Das nützt allerdings nichts ... es bleibt illegal und müsste in einen legalen Zustand zurückgebaut werden, wenn es bauordnungsrechtlich verfolgt würde und zusätzlich könnte noch ein Bußgeld verhängt werden.



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