Re: Bestandsschutz


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Abgeschickt von Roland am 15 Oktober, 2008 um 09:41:19

Antwort auf: Re: Bestandsschutz von Bauassessor am 09 Oktober, 2008 um 22:21:16:

: Es gibt zu dem Thema ein Rechtsurteil des BVerwG. Nach meiner Erinnerung muss die Gemeinde innerhalb von 2 Jahren davon ausgehen, dass die Nutzung wieder aufgenommen wird. Nach 3 Jahren muss der Eigentümer darlegen, dass eine Wiederaufnahme noch zu rechtfertigen ist, nach 4 Jahren ist der Bestandsschutz erlöscht.

: Bin mir leider da nicht absolut sicher - vor allem auch, weil ich kürzlich auf einer Fortbildung von einem BVerwG-Richter gehört habe, das man ein solches Urteil heute nicht mehr fällen würde... Das Bauamt müsste da Bescheid wissen.

:
: : : Hallo,

: : : kann mir jemand Auskunft geben wie lange der Bestandsschutz bei einen leerstehenden Gewerbeeinheit greift?

: : : MfG

: : : Michael Schneider

:
: : eindeutig ... kommt drauf an ...
: : die Richter sagen, dass man noch davon ausgehen können muss, dass das Gewerbe wieder aufgenommen wird. Eine absolute Zeitspanne wird man nicht finden. Im speziellen Fall einfach mal beim zuständigen Bauamt nachfragen, ob man bei einer Wiederaufnahme des Betriebes eine Nutzungsänderung beantragen müsste bzw. ob der geplante Betrieb von der bestehenden Genehmigung noch gedeckt ist.


Bei der heutigen Lage müssten nach dem bestehenden Urteil wohl eine Vielzahl von Gewerbeimmobilien unverkäuflich sein und abgerissen werden. Die halbe DDR steht ja leer, jede Übernahme wäre mit nicht überschaubaren Risiken verbunden und vom "Wohlwollen" der Gemeinden abhängig. Aber auch in der alten Republik stehen zahlreiche Gebäude leer, deren Bestandsschutz verfallen würde, wenn sie nicht innert 2 Jahren verkauft sind und wieder bewohnt werden.
Überhaupt scheint die Rechtssprechung zur Bauordnung geprägt von Willkürhandlungen zu gunsten der Executive.Man denke nur mal an die Verhängung eines Veränderungsstopps bei alten Häusern, der meist dann verhängt wird, wenn die Gemeinde günstig an das Grundstück kommen will.




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