Einfriedung entlang öffentlicher Verkehrsfläche


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Abgeschickt von regloh am 15 Oktober, 2008 um 09:45:02

Wie weit muss eigentlich ein Sichtschutz von der Strasse weg sein, um nicht mehr als Einfriedung entlang öffentlicher Verkehrsflächen zu gelten?

Wohnen in Baden-Württemberg - falls das relevant ist.

Hat jemand Erfahrung mit einem Verwaltungsgericht in einer derartigen Sache?





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