Re: hohes Kinderspielhaus (über3,50M) an der Nachbargrenze


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Simone am 15 Oktober, 2008 um 10:17:55:

Antwort auf: Re: hohes Kinderspielhaus (über3,50M) an der Nachbargrenze von Reinartz Markus am 14 Oktober, 2008 um 18:23:05:


:
: Sicherlich nicht. Bebauungsplan einsehen.

: Beschreiben/schildern Sie doch mal die Bebauung des Nachbargrundstückes und auch die Bebauung Ihres Grundstückes.


: Mit freundlichen Grüßen

:
: Markus Reinartz
: Freier Sachverständiger für Bauwesen

: Hauptstraße 51
: 53894 Mechernich

:
: E.-Mail: ReinartzMarkus@t-online.de
: Handy: 0170 2940 223


Hallo,
vielen Dank schon mal für die Antworten.
Also Grundstücksbeschreibung von uns:
eben recht schmaler Garten (bißchen mehr wie 5 M)und in der äußeren rechten Ecke haben wir ein kleines Gartenhäuschen. Die Begrenzung zum Nachbarn ist mit Holzpanelen.
Der Nachbar hat folgendes Grundstück:
Sein Grundstück ist um einiges breiter, da in äußeren rechten Ecke noch PKW Stellplätze sind.
Zu unserer Seite (also rechts) hat er ebenfalls ein Gartenhaus (steht fast auf der Grenze).Das Gartenhaus hat einen Flachdachanbau (hinten quer) und auf diesen Flachdachanbau ist jetzt das Häuschen gesetzt. Das Ganze sieht schon höher aus wie 3M.
Ich hoffe Sie können was mit der Beschreibung anfangen.

Vielen Dank für weitere Antworten

Simone



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]