Abstand zur Garagenwand d. Nachbarn


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Abgeschickt von Nicole am 15 Oktober, 2008 um 10:37:26

Hallo, vor einigen Jahren haben wir eine DHH gekauft. Am Ende unseres Grundstücks ist der Länge nach auf der Grundstücksgrenze die Garage unseres Nachbarn platziert( 2,50 hoch und verklinkert). Da unsere Nachbarn recht eigen sind, möchte ich mich nun erkundigen, ob und was erlaubt ist, bevor wir die Umgestaltung unseres Garten planen. Wäre es möglich für die Kinder einen 2,30 hohen Holzspielturm vor die Garage zu baun. Die Befestigung würde mittels Bodenhülsen erfolgen und nicht an der Garage. Dürften wir z.B. einen Grillkamin vor die Garage setzen? Wie sähe es mit einem kleinen Gartenhaus aus? Dürften wir auf der Länge der Garage eine eigene Mauer davorbauen, damit wir an dieser Wanddeko und Blumentöpfe befestigen könnten? In keinem Fall würde in die Garage gebohrt werden müssen.
Danke Nicole



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