Re: Geschossfläche in Dachgeschossen


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 15 Oktober, 2008 um 23:16:13

Antwort auf: Geschossfläche in Dachgeschossen von Tobias am 15 Oktober, 2008 um 23:02:04:

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: Angenommen man möchte nach einem Bebauungsplan bauen, in dem vorgegeben ist, dass in Geschossen, die nicht als Vollgeschosse gelten Flächen von Räumen, die nach Lage und Größe als Aufenthaltsräume i.S. des Art. 45 Bay Bo geeignet sind, als Geschossflächen mitzurechnen sind.
: Jetzt steht aber in Art.45 Bay Bo Abs. 1 Satz 2, dass diese Regelung (Art. 45 Satz 1) für Aufenthaltsräume in Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 nicht gilt.

: Was hat das nun zu bedeuten?
: Was muss man für die Geschossfläche alles dazurechnen, wenn ich ein Haus E+D baue (das Dachgeschoss nicht als Vollgeschoss).
: Muss ich im Dachgeschoss die ganze Fläche (also sozusagen die Grundfläche des Erdgeschosses) dazurechnen.
: Bäder und Ankleiden werden in nicht Vollgeschossen wohl nicht als Aufenthaltsräume gezählt. Wie ist das mit Treppenhaus und Flur?

: Danke schon mal für die Antworten,

: Tobias

Fragen Sie Ihren Architekten ... der wird dafür bezahlt, das zu ermitteln und über die Bebaubarkeit zu beraten. Wichtig ist noch herauszufinden, welche Baunutzungsverordnung (BauNVO) gilt.




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