Re: Bebauungsplanänderung und dessen Folgen


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Abgeschickt von Bauassessor am 16 Oktober, 2008 um 10:26:25:

Antwort auf: Bebauungsplanänderung und dessen Folgen von Schindler am 15 Oktober, 2008 um 20:45:46:

Hallo,

die Folgen hängen davon ab, ob der Bau mit einem Walmdach rechtlich zulässig war. Nach Ihrer Beschreibung hätte der Kreisbaumeister Ihren Antrag mit Walmdach nicht ablehnen dürfen, da der (geänderte) Bebauungsplan das ja zuließ. Dafür gibt es ja Bebauungspläne. Die Frage ist jetzt zum Beispiel, ob der Bauantrag schon gestellt worden ist, bevor der geänderte Bebauungsplan in Kraft getreten ist. Dann wäre durch das inzwischen erfolgte Inkrafttreten das Walmdach zulässig.. Somit müssten Sie "nur" einen Änderungsantrag stellen.

Ich kann im Moment nicht nachvollziehen, aus welchen Gründen der Kreisbaumeister den Antrag abgelehnt hat. Wenn seine Gründe rechtlich nicht haltbar waren oder aber inzwischen durch Änderung des Bebauungsplans beseitigt wurden, dann haben Sie gute Chancen. Andernfalls kann alles bis hin zum Rückbau gefordert werden.


: In einem alten Siedlungsgebiet soll ein Toskanahaus gebaut werden. Der Bebauungsplan sieht ein Satteldach vor und wurde von daher von der Gemeinde geändert. Jedoch stimmt der Kreisbaumeister (Landratsamt) dem nicht zu. Er sieht ein Toskanahaus als Störung des Gesamtbildes des alten Siedlungsgebietes an. Nun reicht der Bauherr einen Plan eines Hauses mit Satteldach ein, welcher genehmigt wird, weil dieser den Vorgaben des Kreisbaumeisters entspricht. Der Bauherr jedoch baut dann tatsächlich ein Haus mit Walmdach (=Toskanahaus), ohne eine Erlaubnis dafür zu erhalten. Meine Frage: Was können nun, nachdem das Haus fertig gestellt wurde, für Probleme auf den Bauherren zukommen?





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