Abgeschickt von Bauassessor am 16 Oktober, 2008 um 10:28:35:
Antwort auf: Widerruf Baugenehmigung von Helmut am 15 Oktober, 2008 um 18:07:50:
Hallo,
das darf das Bauamt nur, wenn es rechtliche Argumente dafür gibt. Die muss sie schriftlich darlegen. Die Widerrufung einer Baugenehmigung ist ein Verwaltungsakt, gegen den sie (je nach Bundesland) Widerspruch / Klage einreichen können (innerhalb der im Verwaltungsakt angegebenen Frist).
: Nach einem gerichtl. Vergleich wurde das Bauamt verurteilt, uns eine Baugenehmigung zur Errichtung einer Stützmauer zu erteilen. Die Genehmigung wurde erteilt,
: die genehmigten Maße wurden unsererseits eingehalten (sogar unterschritten). Nach Beschwerde des Nachbarn
: hat das Bauamt uns nun ganz lapidar mitgeteilt, die Baugenehmigung wieder zurückziehen.
: Frage 1: Darf das Bauamt so etwas machen ??
: Frage 2: Was ist jetzt zu tun ??