Re: Bebautes Grundstück ohne FNP oder BBP


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Abgeschickt von Bauassessor am 16 Oktober, 2008 um 20:12:15:

Antwort auf: Bebautes Grundstück ohne FNP oder BBP von like am 16 Oktober, 2008 um 18:33:26:

Hallo,

also einen FNP wird es wohl geben, denn der wird für das gesamte Gemeindegebeit aufgestellt. Nur in Ausnahmefällen wird eine Fläche mal nicht im FNP überplant.

Das ändert aber nichts daran. Nur der B-Plan ist für Sie bindend. Der FNP ist nur eine Entwicklungsabsicht der Gemeinde, die sie in B-Plänen umsetzen muss.

Tut sie das nicht, sind die Fälle nach § 34 oder 35 BauGB zu beurteilen (Innen- bzw. Außenbereich). Nach Ihren Beschreibungen handelt es sich um eine Fläche im Außenbereich. Da sind nur sehr wenige, privilegierte Nutzungen zulässig. Am besten, Sie sprechen mit der jeweiligen Gemeinde / Bauaufsicht. Die kann das am besten beurteilen.


: Wir interessieren uns für ein bebautes Grundstück am Rande unserer Stadt - das Gebäude ist ziemlich alt. Für das Grundstück besteht weder ein Flächennutzungsplan noch ein Bebauungsplan, lediglich im Landschaftsplan ist das Grundstück zusammen mit ein paar weiteren bebauten und unbebauten Grundstücken als Streuobstwiese ausgewiesen. Was hat das rechtlich für Konsequenzen? Darf an dem Gebäude was verändert, angebaut, renoviert werden? Oder kann es gar sein, das irgendwann das ganze Gebäude weg muss, da das Grundstück ja nur als Streuobstwiese gilt?





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