Aufforderung zur Beseitigung


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Abgeschickt von Günter am 06 September, 2004 um 13:17:43:

Hallo alle zusammen!
Ein Grundstücksbesitzer in meinem Dorf hat ein altes Haus mit alten bereits kaputt gegangenen Bäumen, die nichtmehr stabil aussehen und bei einem größeren Windsturm jederzeit abbrechen könnten.
Meine Frage: Kann das gemeindliche Bauamt den Grundstücksbesitzer zu dem Abbruch der kaputten Bäume gesetzlich dazu verpflichten?
Natürlich wäre ein persönliches Gespräch besser als die Gemeinde einzuschalten, der Besitzer ist jedoch nicht von diesem Ort und meinerseits unbekannt.
Danke euch
Günter


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