Re: Bebautes Grundstück ohne FNP oder BBP


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 17 Oktober, 2008 um 15:40:22

Antwort auf: Re: Bebautes Grundstück ohne FNP oder BBP von like am 17 Oktober, 2008 um 13:35:04:

: : Hallo,

: : also einen FNP wird es wohl geben, denn der wird für das gesamte Gemeindegebeit aufgestellt. Nur in Ausnahmefällen wird eine Fläche mal nicht im FNP überplant.

: : Das ändert aber nichts daran. Nur der B-Plan ist für Sie bindend. Der FNP ist nur eine Entwicklungsabsicht der Gemeinde, die sie in B-Plänen umsetzen muss.

: : Tut sie das nicht, sind die Fälle nach § 34 oder 35 BauGB zu beurteilen (Innen- bzw. Außenbereich). Nach Ihren Beschreibungen handelt es sich um eine Fläche im Außenbereich. Da sind nur sehr wenige, privilegierte Nutzungen zulässig. Am besten, Sie sprechen mit der jeweiligen Gemeinde / Bauaufsicht. Die kann das am besten beurteilen.

:
: Ich hab mich falsch ausgedrückt - es ist ein FNP vorhanden, der weist das Grundstück und drei benachbarte, ebenfalls bebaute Grundstücke aber als Grünland aus. D. h. die Stadt will offensichtlich gar nicht, dass der Bereich bebaut ist. Auf unsere Gemeinde zugehen ist etwas schwierig, da der Chef des Bauordnungsamtes ein cholerischer Alkoholiker ist, der dafür bekannt ist, dass er erst mal gar nichts genehmigt und ansonsten nur das, was ihm passt - Recht hin oder Recht her. Natürlich müssen wir bei konkreter Bauabsicht aufs Amt zugehen, ich will mich aber deshalb erst mal selber mit der rechtlichen Materie etwas befassen, um dann auch argumentieren zu können.
: Besteht also hier Bestandschutz? Das Haus stammt von 1904. Kann gleich oder ähnlich wieder aufgebaut werden? Wäre eine Photovoltaik auf dem Dach zulässig? Wie sieht´s mit Pferdehaltung auf dem Grundstück aus?

... zum Beschäftigen: §35 BauGB
Dort sind die Grundlagen für zulässige Neubauten, Ersatz- und Erweiterungsbauten usw. geregelt. Aber die Materie ist recht komplex und im Aussenbereich gilt der Grundsatz, dass NICHT gebaut oder versiegelt werden sollte.



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