Grunddienstbarkeit


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Abgeschickt von Barbara am 17 Oktober, 2008 um 18:15:33

Hallo zusammen,
eine allgemeine Frage: Wenn eine Grunddienstbarkeit auf einem Grundstück liegt, die dazu dient, dass das Kanalrohr des "Hinterliegers" an die allgemeine Kanalisation angeschlossen werden kann, und dann das belastete Grundstück neu bebaut werden soll: Dürfen die neuen Bauherren vom Nutznießer der Grunddienstbarkeit verlangen, dass er - auf seine Kosten - die Kanalrohre verlegt, weil sie sonst den Bauplänen im Wege stehen? Oder müssen sich die Eigentümer des belasteten Grundstücks mit ihren Bauplänen nach den bereits liegenden Rohren richten?
Danke für Antworten, Gruß, Barbara




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