Abgeschickt von Dirk Baumeister am 18 Oktober, 2008 um 01:48:40
Antwort auf: Re: Grenzbebauung von Ditz am 17 Oktober, 2008 um 22:19:41:
: Hallo,
: die longierhalle baut mein nachbar, ich denke mal ohne baugenehmigung.
: außenbereich ist das nicht, landwirtschaft hat er auch nicht.
: wieviel abstand müßte er denn halten bei 2,5m oder 3m außenhöhe?
mind. 3,0 m (siehe §6 BauO NRW)