Re: Grunddienstbarkeit


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Abgeschickt von Barbara am 18 Oktober, 2008 um 17:33:44

Antwort auf: Re: Grunddienstbarkeit von T.Stefani am 18 Oktober, 2008 um 10:59:44:

Hallo, vielen Dank für die Auskunft. Verstehe ich den Gesetzestext richtig: Der Eigentümer des belasteten Grundstücks muss die Kosten für eine evtl. Veränderung tragen? Wäre sehr nett, wenn Sie nochmal antworten würden. Gruß, Barbara



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