Re: bauaufsichtliche Zulassungen


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Abgeschickt von Markus Reinartz am 19 Oktober, 2008 um 14:32:47

Antwort auf: bauaufsichtliche Zulassungen von Leidenfrost am 17 Oktober, 2008 um 15:59:19:

: Hallo,


: Wenn ein Gebäude erstellt wird , müssen dann immer baufsichtliche Zulassungen für alle verwendeten Produkte vorliegen ?

: Gibt es eine dabei in der Verwendung Unterscheidung zwischen Privat,Geschäftlich genutzten Gebäuden sowie öffentlichen Bauherren und Auftraggebern ?

: Wie verhält es sich im medizinischen Bereichen ?


Ja,

nein,

in der Regel genau so.


Schauen Sie in der Landesbauordnung Ihres Bundeslandes.

Z. B. Landesbauordnung NRW § 3 Absatz 2 sowie im Bauproduktengesetz.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Reinartz
Freier Sachverständiger im Bauwesen
Hauptstraße 51
53894 Mechernich

Tel.: 02484 / 2683
Fax: 02484 / 2583
Handy: 0170 2940 223

E.-Mail-Adresse: ReinartzMarkus@t-online.de

PS. Meine Beiträge im Forum stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung/Gewährleistung übernommen werden.



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