Abgeschickt von Markus Reinartz am 19 Oktober, 2008 um 14:32:47
Antwort auf: bauaufsichtliche Zulassungen von Leidenfrost am 17 Oktober, 2008 um 15:59:19:
: Hallo,
: Wenn ein Gebäude erstellt wird , müssen dann immer baufsichtliche Zulassungen für alle verwendeten Produkte vorliegen ?
: Gibt es eine dabei in der Verwendung Unterscheidung zwischen Privat,Geschäftlich genutzten Gebäuden sowie öffentlichen Bauherren und Auftraggebern ?
: Wie verhält es sich im medizinischen Bereichen ?
Ja,
nein,
in der Regel genau so.
Schauen Sie in der Landesbauordnung Ihres Bundeslandes.
Z. B. Landesbauordnung NRW § 3 Absatz 2 sowie im Bauproduktengesetz.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz
Freier Sachverständiger im Bauwesen
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