Re: Bebautes Grundstück ohne FNP oder BBP


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Abgeschickt von like am 19 Oktober, 2008 um 21:39:06:

Antwort auf: Re: Bebautes Grundstück ohne FNP oder BBP von vnvnative am 17 Oktober, 2008 um 16:52:08:

: : : Ich hab mich falsch ausgedrückt - es ist ein FNP vorhanden, der weist das Grundstück und drei benachbarte, ebenfalls bebaute Grundstücke aber als Grünland aus.
: Damit wäre dann auch der erste Versagungsgrund für ein nicht-privilegiertes Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 BauGB schon gegeben (§ 35 Abs. 3 Nr. 1: Widerspruch zu den Darstellungen des Flächennutzungsplanes).
: Da wird es schon mal enger, es sei denn, Sie kommen nach § 35 Abs. 4 BauGB in den Kreis der begünstigten Vorhaben.

: Nun kommt es auch darauf an, als was genau ihr Gebäude genehmigt ist - als "beliebiges Wohngebäude" oder mit irgendwelchen Kopplungen an einen landwirtschaftlichen Betrieb und ob es bis heute auch entsprechend der Genehmigung genutzt wird (Wird bei Änderung 'landwirtschaftliches Wohnen' in 'freies Wohnen' oft übersehen und nicht verfolgt, rächt sich dann erst beim Weiterverkauf).
: Renovieren im Wortsinne (Streichen, Tapezieren, Fenster auswechseln) geht bei genehmigter Nutzung immer - aber "sanieren" im Sinne der Baufuzzis mit der Metzgerweisheit "Darf's noch ein Geschoss mehr sein?" ist dann ein Problem.

: Ich meine, dass Sie qualifzierte Hilfe in Anspruch nehmen sollten - oder Sie haben das Geld zum Zocken übrig...

Alles klar. Damit kommt das Objekt für uns nicht mehr in Frage. Mit § 34 hätten wir sicher leben können. Aber wenn Darstellung im FNP als Gründland automatisch "Außenbereich" bedeutet, wird das Ganze deutlich zu kompliziert.





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