Abgeschickt von Helga Neher am 20 Oktober, 2008 um 08:36:20
Hallo,kann mir jemand sagen,was der Unterschied zwischen einer Einfriedung,und einer Wind und Sichtschutzblende ist.
Darf beides auf die Grundstücksgrenze,und muß ich bestimmte Maße beachten?
die Frage stellt sich in Bayern.