Re: Befreiung von der Pflicht zum Spielplatzbau möglich?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 22 Oktober, 2008 um 22:33:59

Antwort auf: Befreiung von der Pflicht zum Spielplatzbau möglich? von Martin am 22 Oktober, 2008 um 11:12:47:

: Wenn ein Bauherr ein Gebäude mit mehr als 2 Wohneinheiten baut die XY m² Wohnraum aufweisen ist er dazu verpflichtet einen Spielbereich von min. 30 m² + X zu errichten. Wie bzw. in welchem Fall kann man sich von der Pflicht befreien lassen einen Spielplatz zu bauen? z.B. Wohnungen hauptsächlcih für ältere Bewohner vorgesehen (aber kein Seniorenwohnen)oder öffentlicher Spielplatz in der Nähe (Definition von Nähe?).


Möglich ja, ist ein Einzelfall- und Ermessensentscheid der Behörde ... und der Antrag muss ordentlich begründet werden. Eine Pauschalbefreiung gibt es nicht. Kosten sind keine Begründung!!!



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