Re: Bauen im Außenbereich


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Abgeschickt von Tina am 23 Oktober, 2008 um 13:56:53:

Antwort auf: Bauen im Außenbereich von Tina am 16 Oktober, 2008 um 16:35:55:

Danke für die Rückantworten.

Lt. aktuellem Schreiben vom Landkreis wäre unser Bauvorhaben aus planungsrechtlicher Sicht abzulehnen.

Als Kritikpunkt bzw. Ablehnungsgrund wird angeführt, dass

"...nach § 35 Abs. 2 BauGB können auch sonstige Vorhaben im Einzelfall
zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentl. Belange,
insbesondere die in § 35 Abs. 3 BauGB genannten nicht beeinträchtigt und die
Erschließung gesichert ist.
Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt nach § 35 Abs. 3
insbesondere vor, wenn das Vorhaben nach Nr. 7 die Entstehung, Verfestigung
oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt.

Der Begriff "Splittersiedlung" erfasst dabei alle baulichen Anlagen, die zum
- zumindest gelegentlichen - Aufenthalt von Menschen bestimmt sind.
Der Außenbereich soll grundsätzlich von jeder Bebauung frei bleiben. Das
Grundstück liegt außerhalb der Ortslage. Die Zulassung ihres
geplanten Vorhabens würde zu einer weiteren Zersiedelung des Bereiches
führen, die grundsätzlich nicht einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
entspricht.
Des weiteren wäre aufgrund der negativen Vorbildwirkung das geplante
Vorhaben dazu geeignet, eine zahlenmäßig nicht einzuschränkende
Folgebebauunfg nach sich zu ziehen..."

Im Rahmen einer Anhörung wird uns jetzt die Gelegenheit gegeben, uns
nochmals zu den entsprechenden Tatsachen zu äußern.

Meine Frage:

Welche evtl. Argumentationsmöglichkeiten gibt es vielleicht für Uns, die
Voranfrage doch noch positiv zu erhalten?
Gibt es evtl. Ansetzungspunkte auch von Seiten der Gemeinde aus?




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