Re: abstandsbaulast


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Abgeschickt von matze0815 am 25 Oktober, 2008 um 07:48:15

Antwort auf: Re: abstandsbaulast von Bauassessor am 25 Oktober, 2008 um 00:08:05:

laut kaufvertrag sind auf der nordseite grunddiensbarkeiten gegenüber den anderen reihenhäusern ( tel. wasser abwasser) das wurde mir auch vom notar gesagt auf die südseite wurde nicht eingegangen und der verkäufer hat es schön geredet das da erstmal ein weg kommt und und und das das grundstück dann viel zu klein ist und im leben da keiner baut. als ich eine mauer an der südseite machen wollte habe ich vom bauamt erfahren das eine baulast von ca 2,70 m tief und über die gesamte breite ca 6m geht un diese nicht bebaut werden darf. und das das nachbar haus somit näher an mein grundstück gebaut werden darf.ich bin der meinung mir wurde was anderes verkauft.ein gutachten habe ich schon machen lassen. frage mich nur wenn man es zum rechtstreit kommen läst ob es sinn hat oder man sowieso den kurzeren zieht. habe leider keine rechts urteile darüber gefunden. und weiß nicht ob es von bundesland zu bundesland anders ist.
das hier betrifft badenwürdenberg
vielleicht wissen sie nochwas dazu.
danke im vorraus
: Hallo,

: wenn die Abstandsflächenbaulast Sie in Ihren Rechten einschränkt, dann ist sie wertmindernd und hätte m.E. angegeben werden müssen.

: Das müssen Sie jedoch mit dem Verkäufer direkt klären. Haben Sie den vor dem Kauf nicht nach Baulasten / Grunddienstbarkeiten gefragt?


: : hallo
: : mir wurde beim hauskauf eine abstandsbaulast verswiegen. hätte ich vom verkäufer oder notar darauf hingewiesen werden müssen??? kann man jetzt dagegen was tun??? meiner meinung nach ist das doch wertmindernd.
: : danke im vorraus





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