Re: Grenzbebauung wg/Errichtung Wintergarten


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Abgeschickt von daniel.seiler@vr-web.de am 26 Oktober, 2008 um 21:11:45:

Antwort auf: Re: Grenzbebauung wg/Errichtung Wintergarten von Dirk Baumeister am 25 Oktober, 2008 um 00:31:53:


: : Hallo,
: : vielleicht kann mir jemand Rat zu meinem Problem geben. Wäre toll!

: : Vor einem halben Jahr habe ich von meinen Eltern das Haus (Flachdachbungalow) der verstorbenen Großeltern überschrieben bekommen. Bevor ich es mit meiner Familie beziehen möchte, wird es zur Zeit gerade renoviert. Da die vorhandenen Räume kein Esszimmer zulassen, soll dem Ganzen etwas mehr Wohnraum (Esszimmer) verschaffen werden. Hierzu gedenken wir mit Aussenwanddurchbruch die Errichtung eines Wintergartens (7mx3m/ca. 20qm).
: : Bei Abgabe des Bauantrags hat mir der dort zuständige Leiter gleich signalisiert, dass dem Antrag nicht entsprochen werden kann.

: : Grund hierfür wäre, dass in diesem Gebiet keine Grenzbebauung zulässig ist! Trotz schriftlicher Zustimmung der angrenzenden Nachbarn gäbe es keine Möglichkeit, die Wohnfläche mittels Wintergarten an dieser Stelle zu realisieren. Ein alternativer Ort gibt es allerdings nicht!

: : Der Witz ist, dass an dem vorgesehenen Ort auf dem Grundstück bereits seit ca. 25 jahren eine Pergola(?) steht und durch den Wintergarten ersetzt werden soll!
: : Aussage Bauamt: Auch die Pergola steht unrechtsmäßig!
: : Trotz dessen, dass der Wintergarten nicht mal von der Straße ersichtlich sein wird, zeigt der Bauamtsleiter kein Entgegenkommen.

: : Hat er Recht und welche Möglichkeiten besitze ich jetzt um dennoch unserer Planung zu entsprechen?
: : Könnte der rechtswidrige Bau des Wintergarten einen erzwungenen Abriss zur Folge haben?

: : Herzlichen Dank für die Hilfe,
: : Daniel


: ... vorbehaltlich der genauen örtlichen Kenntnisse, klingt die ganze Beschreibung aber danach, dass die Aussage des Bauamtsleiters richtig ist. Eine Abrissverfügung wäre die konsequenteste Verfügung, die das Amt erlassen könnte, wenn ein Wintergarten rechtswidrig erstellt würde.

Herzlichen Dank für die Stellungsnahme.
Gibt es aufgrund der Geringfügigkeit und der Zustimmung der Nachbarn keine weitere Möglichkeit? Laut Bauamtsleiter gibt es keinen Antrag auf Sondergenehmigung. Ist das auch korrekt? Als ein direkter Nachbar aufstocken wollte, wurde seinetwegen das komplette Gebiet mit Flachdachbungalows zur Auftstockung freigegeben!
Danke




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