Obacht!


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Abgeschickt von vnvnative am 27 Oktober, 2008 um 00:54:21:

Antwort auf: Terrasse an Grundstücksgrenze von Michael am 26 Oktober, 2008 um 11:43:06:

Obacht!
Ich bleibe schon bei der Frage hängen, wie in eine solche Wand überhaupt zulässigerweise ein Loch (sprich: Fenster oder Tür) hineinkommt zw. hineingekommen ist.
Die Regelungen sind immer etwas schwierig zu lesen, ich meine aber, dass Öffnungen bei <2,50 m zumindest in NRW ein Problem sind. Daran würde ich also nichts ändern, wenn ich es einmal legal habe. Zumindest nict nach qualifizierter Prüfung auf Grundlage von Plänen etc.


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