Angaben im genehmigten Baugesuch bindend?


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Abgeschickt von Andreas G am 09 September, 2004 um 12:16:20

Hallo!
In dem meinem Kaufvertrag zugrunde liegenden notariell beglaubigten und genehmigten Baugesuch ist die Höhe eines an mein Grundstück angrenzenden öffentlichen (in Gemeineigentum befindlichen) Weges anders angegeben als in den Plänen, die nun der ausführenden Baufirma vorliegen. Danach soll der Weg an einer Ecke meines Grundstückes nun deutlich höher (1,3 m) gebaut werden als im ursprünglichen Baugesuch, was uns natürlich nicht gefällt. Muss ich das akzeptieren oder kann ich auf den ursprünglichen Plan bestehen? Ist die Angabe in meinen Plänen maßgeblich, obwohl es sich bei dem Weg nicht um mein Grundstück handelt? Wie ist der Weg auszuführen? (bisherige Ausführung ist SEHR häßlich, siehe Bild)


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