abstandsbaulast


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Abgeschickt von matze0815 am 27 Oktober, 2008 um 10:35:23

laut kaufvertrag sind auf der nordseite grunddiensbarkeiten gegenüber den anderen reihenhäusern ( tel. wasser abwasser) das wurde mir auch vom notar gesagt auf die südseite wurde nicht eingegangen und der verkäufer hat es schön geredet das da erstmal ein weg kommt von der stadt und und und das grundstück dann viel zu klein ist und im leben da keiner baut. als ich eine mauer an der südseite machen wollte habe ich vom bauamt erfahren das eine baulast von ca 2,70 m tief und über die gesamte breite ca 6m geht und diese nicht bebaut werden darf. und das das nachbar haus somit näher an mein grundstück gebaut werden darf.ich bin der meinung mir wurde was anderes verkauft.ein gutachten habe ich schon machen lassen. frage mich nur wenn man es zum rechtstreit kommen läst ob es sinn hat oder man sowieso den kurzeren zieht.oder ob man sich lieber außergerichtlich einigt (wobei die frage ist was man als preis nimmt). habe leider keine rechts urteile darüber gefunden. und weiß nicht ob es von bundesland zu bundesland anders ist.
das hier betrifft badenwürdenberg
vielleicht wissen sie nochwas dazu.
danke im vorraus




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