Re: Garagendach Absturzgefahr? ... auch die Bibel verlangt schon Geländer


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 27 Oktober, 2008 um 22:31:33

Antwort auf: Re: Garagendach Absturzgefahr? von vnvnative am 27 Oktober, 2008 um 00:48:39:

: Ein Ansatz wäre § 36 ThürBO.
: Dann kommt es wohl darauf a, wie sich das ganze vor Ort darstellt. Wenn man wirklich "spazieren" kann, also einfach so und ohne besonderen Aufwand bei evtl. sogar noch gleichbleibendem Bodenbild (Rasendach o.ä,) an einer 2,50 m hohen Absturzkante ankommt - dann würde cih das schon annehmen.
: Muss man sich aber erst einmal sehr unüblich verhalten (quer durchs Beet laufen, über'n Zaun o.ä.) dann würde ich es anders sehen.
: Wenn Sie der Eigentümer sind, würde ich mir aber für meine Seelenruhe ganz persönlich überlegen, ob ich an solch einer Front wirklich Stress haben möchte.
: Habe gerade letzte Woche noch Schriftsätze aus einem Verfahren wegen "Personenabsturz" an etwas ungewöhnlicher Stelle gelesen - das zieht sich jetzt schon Jahre, der arme Mensch ist querschnittsgelähmt und selbst wenn das Verfahren in meinem Sinne ausgeht, nimmt mich so etwas mit.

5. Buch Mose (Deutoronomium): In Kapitel 22, Vers 8

http://nrw-baurecht.de/%D6ffentliches-baurecht-haeufige-fragen-f13/%C4lteste-bauvorschriften-t202.html



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