Re: Ermittlung der GFZ ... könnte sein


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 28 Oktober, 2008 um 00:12:32

Antwort auf: Re: Ermittlung der GFZ ... kommt drauf an von Tobias Hanf am 27 Oktober, 2008 um 12:42:56:

: ich bin der Meinung, dass das die Nebengebäude in meinem Fall Nebenanlagen nach §20(4) BauNVO sind. Demnach bleiben sie unberücksichtigt.


Wenn die Schuppen nach Landesrecht in den Abstandflächen zulässig wäre, könnte das passen. Wenn die alle an einer Grenze stehen, sieht es für einen mindestens schlecht aus ... vielleicht gibt es ja die Möglichkeit, sich beim örtlichen Bauaufsichtsamt Erläuterungen zu bekommen.



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