Re: Dachausbau mit Kniestockerhöhung


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Abgeschickt von Lothar am 10 September, 2004 um 19:51:57:

Antwort auf: Dachausbau mit Kniestockerhöhung von Jonas am 08 September, 2004 um 11:32:07:

Servus Jonas!
Frag doch mal beim Bauamt nach, ob dein Reihenhaus innerhalb eines Bebauungsplanes liegt. Wenn ja, dann lass dir die Satzung des Bebauungsplanes zeigen, dort ist geregelt, welche Maximalhöhe der Kniestock haben darf. Wenn es keinen Bebauungsplan gibt, dann gilt automatisch das Gesetz. Das Gesetz sagt, dass sich die Baumaßnahme der Eigenart der Umgebung anpassen muss. D. h. die Verwaltung könnte mit ihrer Aussage durchaus recht behalten, wenn dadurch euer Haus sich von den anderen zu stark abhebt.
Wenn du in der nächsten Sitzung als Zuhörer dabei bist und dich vorbereiten willst, dann stell am Besten einen schriftlichen Antrag auf Rederecht, da in der Gemeindeordnung geregelt ist, dass nur die Gemeinderatsmitglieder bzw. die Ausschussmitglieder des Bauausschusses ein Rederecht besitzen.

Gruß Lothar

: Hallo

: wir möchten unser Reihenhaus ausbauen. Genauer gesagt den Dachboden. Geplant ist eine Kniestockerhöhung von 1 m und 3 Dachgaupen. Laut Baurechtsamt wird die KNiestockerhöhung höchstwahrsacheinlich nicht erlaubt, da dies dann nicht ins Gesamtbild passt und ausserdem zuvor bei anderen Bauherren auch noch nicht erlaubt wurde. Allerdings würde eine steileres Dach genehmigt werde, da dies shconmal erlaubt wurde.

: Es kann doch nicht sein das man dies als Argument nimmt um die Kniestockerhöhung abzulehnen. Es sprechen etliche Argumente dafür, es zu erlauben...

: Habt ihr irgendwelche Tips? mitte Oktober wird die Sitzung sien, bei der entschieden wird. Dort werden wir auch anwesend sien und möchten uns gut vorbereiten.

: Vielen Dank
: Jonas




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