Mindestabstand Holzunterstand zum Nachbargebäude


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Abgeschickt von Ines am 28 Oktober, 2008 um 13:17:02:

Wir haben vor, einen Holzunterstand als Grenzbebauung auf unserem Grundstück zu errichten. An unser Grundstück schließt sich u.a. auch ein Teil der Hinteransicht eines unmittelbaren Nachbarhauses. Auf welche Sachen muss ich achten, damit ich baurechtlich und Nachbarschaftsrechtlich nicht ins Fettnäpfchen trete. Geplant ist eine maximale Höhe von 1,97m Zu bemerken wäre noch, dass sich in dieser Wand ein kleines Fenster in 2 m Höhe befindet. Der Holzunterstand würde weder das Fenster noch das Fensterbrett bedecken. Wie nahe darf ich nun an Nachbars Haus bauen? Muss ich brandschutzrechtliche Bestimmungen einhalten?



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