Re: Bauen im Außenbereich, Wiederaufbau nach Brand


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 29 Oktober, 2008 um 11:43:11

Antwort auf: Bauen im Außenbereich, Wiederaufbau nach Brand von Thomas Langer am 29 Oktober, 2008 um 10:23:57:

: Guten Tag,
: mich interessiert die Frage, ob es für die Genehmigungsfähigkeit des Wiederaufbaus eines Wohnhauses (Bestand seit ca. 1900) im Landschaftsschutzgebiet nach einem Brand entscheidend ist, wieviel Anteile von der ursprünglichen Bausubstanz erhalten geblieben sind. Unter der Voraussetzung, dass es keinen Nachweis darüber gibt, dass das Gebäude zulässigerweise errichtet worden ist.
: Vielen Dank im voraus,
: freundliche Grüße, Th. Langer

Ohne Nachweis der rechtmäßigen Errichtung des Gebäudes dürfte es schwer werden, eine Genehmigung für den ansonsten zulässigen Wiederaufbau eines abgebrannten Hauses zu erreichen (§35 Abs. 4 Nr. 3 BauGB)



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