Re: Kostenvoranschlag - 2500 € Kosten


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Abgeschickt von Markus Reinartz am 30 Oktober, 2008 um 16:03:39

Antwort auf: Kostenvoranschlag - 2500 € Kosten von Christian am 29 Oktober, 2008 um 17:58:17:

: Hallo zusammen,

: wir hatten uns überlegt ein Haus im Rohbau zu kaufen. Um die Kosten abschätzen zu können, wollten wir ein Angebot einholen. Hierzu haben wir uns mit einem Bauunternehmer getroffen, der sämtliche Arbeiten bis zum Schlüsselfertigen Haus übernehmen könnte.

: Nach 2 Wochen haben wir das Angebot inkl. einer Rechnung von 2500 € erhalten, die beim Auftragsfall verrechnet wird. Es war jedoch nie die Rede davon, dass für das Angebot kosten anfallen. Diesbezüglich wurde nichts besprochen und ich habe auch nichst unterschrieben.

: Muss ich die Kosten nun bezahlen? Wenn ja, sind solch hohe Kosten gerechtfertigt?

: Grüße
: Christian


Diese Kosten müssen nur dann bezahlt werden, wenn dies vorher vereinbart war.

Beweisen das eine solche Vereinbarung bestanden hat, muss in der Regel derjenige, der sich auf diese Vereinbarung beruft.

Sie sagen es war nichts vereinbart, und für den Fall, dass derjenige der sich darauf beruft nicht das Gegenteil beweisen kann, wird die Rechnung nicht zur Zahlung fällig.

Üblich wären als Vergütung für die Kostenberechnung ca. 10% der Angebotssumme, wobei man natürlich in einer Vereinbarung so ziemlich alles vereinbaren kann.

Sachverständigenbüro

Markus Reinartz
Freier Sachverständiger für Bauwesen

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