Re: Kostenvoranschlag - 2500 € Kosten ... üblich?


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Abgeschickt von Reinartz Markus am 30 Oktober, 2008 um 22:15:38

Antwort auf: Re: Kostenvoranschlag - 2500 € Kosten ... üblich? von Dirk Baumeister am 30 Oktober, 2008 um 19:37:23:

: : : Hallo zusammen,

: : : wir hatten uns überlegt ein Haus im Rohbau zu kaufen. Um die Kosten abschätzen zu können, wollten wir ein Angebot einholen. Hierzu haben wir uns mit einem Bauunternehmer getroffen, der sämtliche Arbeiten bis zum Schlüsselfertigen Haus übernehmen könnte.

: : : Nach 2 Wochen haben wir das Angebot inkl. einer Rechnung von 2500 € erhalten, die beim Auftragsfall verrechnet wird. Es war jedoch nie die Rede davon, dass für das Angebot kosten anfallen. Diesbezüglich wurde nichts besprochen und ich habe auch nichst unterschrieben.

: : : Muss ich die Kosten nun bezahlen? Wenn ja, sind solch hohe Kosten gerechtfertigt?

: : : Grüße
: : : Christian

: :
: : Diese Kosten müssen nur dann bezahlt werden, wenn dies vorher vereinbart war.

: : Beweisen das eine solche Vereinbarung bestanden hat, muss in der Regel derjenige, der sich auf diese Vereinbarung beruft.

: : Sie sagen es war nichts vereinbart, und für den Fall, dass derjenige der sich darauf beruft nicht das Gegenteil beweisen kann, wird die Rechnung nicht zur Zahlung fällig.

: : Üblich wären als Vergütung für die Kostenberechnung ca. 10% der Angebotssumme, wobei man natürlich in einer Vereinbarung so ziemlich alles vereinbaren kann.

:
: : Sachverständigenbüro

: : Markus Reinartz
: : Freier Sachverständiger für Bauwesen

: : Hauptstraße 51
: : 53894 Mechernich

: : E.-Mail ReinartzMarkus@t-online.de

: : Tel.: 02484 / 2683
: : Fax: 02482 / 2583
: : Handy: 0170 2940 223

: : PS. Meine Beiträge im Forum stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keine Haftung/Gewährleistung übernommen werden.


: ... also Architekten bekommen im Zusammenhang mit einer Planung für die Kostenberechnung im Rahmen der Leistungsphase 3 nur 1 - 1,5% der anrechenbaren Baukosten (Baukosten 250 T€ > Kostenberechnung 2,5 - 3,75 T€) ... das ist gesetzlich geregelt! Da wundert es doch sehr, dass hier behauptet wird, dass 10% (in Worten zehn), also 25.000 € (!!!) für den Unternehmer üblich sind ... wir reden doch nicht über Autos, oder?


Selbstverständlich ""üblich"" Herr Baumeister, Sie haben richtig gelesen.

Ich kenne zwar Ihr Alter nicht (und ich schätze auch Ihre Beiträge hier im Forum, wenn ich dies an dieser Stelle mal anbringen darf), dennoch muss ich davon ausgehen das Sie noch zu den jüngeren Semestern gehören, da Sie ansonsten hinter das Wort "üblich" nicht ein "Fragezeichen" gesetzt hätten.

Ich nehme also an, dass Ihnen diese allgemein verbreitet übliche Regelung nicht bekannt ist.

Diese Regelung war in den 60er Jahren so üblich, wie es auch das GSB war (stammt von 1909).

Heute ist bei dieser uralt durchaus üblichen Regelung nur hinzu gekommen, dass dies vorher vereinbart werden muss.

Bei dem Vergleich den Sie dann hier mit dem Architektenhonorar angestrebt haben bleibt zu sagen, dass dieser nicht so ganz passt, weil das honorar für den Architekten für eine Leistung bezahlt wird und diese für den Kunden weg ist.

Für den jenigen der dies -in Anrechnung auf eine noch zu erstellende Leistung- bezahlt, ist die Leistung nicht weg sonder diese wird angerechnet.

Im übrigen kommt hinzu das der Unternehmer der dieses Leistungverzeichnis erstellt und danach Arbeitet auch dafür haftet, weil es aus seinem Verantwortungsbereich stammt.

Ich müsste natürlich der Vollständigkeit halber noch erwähnen, dass die genannten 10% bei kleineren Angeboten die sehr komplexe Leistungen -wie nehmen wir einmal an kleinere Sanierungen bis 10.000,00 DM- enthielten als üblich anzusehen waren.

Bei größeren Summen verringerte sich der der als 10%-tig üblich anzusehende Betrag.

Befragen Sie mal ältere Handwerksmeister, die können Ihnen genaures berichten.


Mit freundlichen Grüßen

Sachverständigenbüro

Markus Reinartz
Freier Sachverständiger für Bauwesen

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