Re: bauvoranfrage


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 31 Oktober, 2008 um 17:04:12

Antwort auf: Re: bauvoranfrage von daniele am 31 Oktober, 2008 um 07:30:32:

: : Hallo zusammen.

: : wiederaufnahme eines landwirtschaftlichen betriebes........
: : darf das bauamt, wenn sie einer 2-ten wohneinheit zustimmen,. mir bei der grösse des wohnraumes vorschriften machen!? wenn ja, warum!?
: : wo könnte ich darüber etwas lesen?

: : gruß daniele

: hallo dirk,
: wenn es diesen aussenbereichserlass für niedersachsen nicht gibt, woran orientiert sich das bauamt dann?
: wir wollen nicht neu bauen, sondern eine 2-te wohneinheit in das vorhandene alte stallgebäude bauen.
: aufgrund der gebäudesituation, würde ein wohnraum von gut 220m2 entstehen. womit wir auch leben möchten.
: danke für deine antwort
: gruß daniele

Aussenbereichsanträge und -genehmigungen sind ein vielfältiges und weitreichendes Thema mit vielen Abhängigkeiten. Die sich stellenden Fragen lassen sich nur schwer bis gar nicht ohne weitere Hintergrundinformationen, Planunterlagen usw. beurteilen. Das sollte jedoch durch den beauftragten Planer und in Zusammenarbeit mit der Behörde abschließend geklärt werden können.



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